Alle Vorsitzenden und die Stellvertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Dieser stellt die Zentrale der Elternarbeit dar.
Der Schulelternrat wählt einen Vorstand bestehend aus einer/m 1. Vorsitzenden sowie 2 Stellvertreter/innen.
Zusätzlich werden die stimmberechtigten Mitglieder für die Gesamtkonferenz (3) sowie die Fachkonferenzen (je 2) Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Religion, Sport, musisch-kulturelle Bildung und Englisch gewählt.
Die Schulelternratsvorsitzenden sind Mitglieder im Stadtelternrat und Delegierte im Kreiselternrat. Die Wahlperiode aller gewählten Vertreter, sowie der Vorstandmitglieder dauert 2 Jahre.
Mindestens 2mal im Schuljahr lädt der/die Vorsitzende zur Schulelternratssitzung ein.
Themen der Schulelternratssitzungen sind die Erörterung aller die Schule betreffenden Fragen, sowie die Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, Schulbehörde und Schulträger.
In den letzten Jahren hat der Schulelternrat an folgenden Entscheidungen mitgewirkt:
Kooperation mit der Förderschule
Beitritt in den Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung